Das Landgericht Mannheim hat in seinem Urteil vom 23. August 2013 im Rahmen einer GmbH-rechtlichen Streitigkeit geurteilt, dass die Gesellschafterversammlung, die einen unqualifizierten Geschäftsführer bestellt, sich unter gewissen weiteren Umständen (hier: Gesellschaft ohne aktiven Geschäftsbetrieb und Gefälligkeitsverhältnis) bei der Geltendmachung von Ersatzansprüchen gegen den Geschäftsführer eine Mitschuld entgegenhalten lassen muss. Das Landgericht geht in seinem… [weiterlesen]